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Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes

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Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ist das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Kraft getreten.

Das BayHIG steht im Kern für Innovation, Exzellenz und Agilität im bayerischen Hochschulbereich. Gleichzeitig ersetzt es das Bayerische Hochschulgesetz und das Bayerische Hochschulpersonalgesetz, indem es deren Regelungen teilweise übernimmt, aber diese auch an die aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Studierenden und des Hochschulpersonals anpasst. 

Für die meisten bayerischen Hochschulen gilt das BayHIG direkt, vgl. Art. 1 BayHIG. Etwas anderes gilt für die Hochschule für Politik München (HfP): Da die HfP eine institutionell selbstständige Einrichtung an der Technischen Universität München und selbst Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, verfügt sie über ein eigenes Gesetz, das abschließend auf solche Vorschriften des BayHIG verweist, die für die HfP unmittelbar gelten. Diese Vorschriften betreffen insbesondere den Bereich Studium, Lehre und Prüfungen. So verweist das HfP-Gesetz mitunter auf Art. 77 BayHIG, der nun explizit regelt, dass die Hochschulen fremdsprachige Studiengänge anbieten können. Das HfP-Gesetz verweist außerdem auch auf Art. 76 BayHIG, der die Digitalisierung in Studium und Lehre als wesentliches Element von Innovation im Hochschulbereich hervorhebt.