TUMexchange Programm

Über das Programm

Das Austauschprogramm TUMexchange umfasst den studienbezogenen Austausch mit ausgewählten Partneruniversitäten außerhalb der EU. Das Programm beinhaltet keine Stipendien oder monatliche Kostenzuschüsse seitens der TUM. Jedoch entfallen (bis auf wenige Ausnahmen) die Studiengebühren. Aufenthalte an einzelnen ausgewählten Partneruniversitäten können unter Umständen im Rahmen von Erasmus+ International gefördert werden.

Partneruniversitäten

Eine aktuelle Übersicht der Partneruniversitäten für Studierende der TUM School of Social Sciences and Technology finden Sie in der Online-Datenbank MoveOn, die zugleich auch Bewerberportal ist. Bitte unter Subject Area SOT-Governance auswählen.

Bewerbung

Die Bewerbung für das TUMexchange Programm ist vom 17. bis 31. Oktober für das nächste akademische Jahr 2024/25 (Winter- oder Sommersemester) möglich. Bitte bewerben Sie sich direkt über unsere Online-Datenbank. Verwenden Sie das Formular Outgoing – Bewerbung für TUMexchange 2023/24. Achtung: Eine Online-Bewerbung ist nur innerhalb des angegebenen Zeitraums möglich. Bewerbungsunterlagen können nicht nachgereicht werden. 

Bewerbungszeitraum: 17. Oktober (10 Uhr) bis 31. Oktober (10 Uhr)

Hinweis: Nach erfolgreicher Nominierung für einen TUMexchange-Platz und der Annahme dieses Platzes Ihrerseits ist eine Bewerbung für das Erasmus+ Programm im Dezember nicht mehr möglich.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen, etwa zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung, zum Bewerbungsablauf oder auch zum Zugang zu Erfahrungsberichten, erhalten Sie hier

Anerkennung der im Ausland erbrachten akademischen Leistungen:

Bitte wenden Sie sich vor dem Beginn des Auslandssemesters an Frau Riembauer (international@gov.tum.de) und klären Sie im Voraus, welche Kurse Ihnen anerkannt werden können. Dafür sollten Sie die Modulbeschreibungen von allen Kursen, die Sie im Auslandssemester belegen möchten, an Frau Riembauer zuschicken. Danach erhalten Sie ein Learning Agreement, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Das Learning Agreement beinhaltet die Kurse, die Ihnen anerkannt werden. In dem Learning Agreement wird auch festgehalten, in welchen Bereichen Ihnen die Kurse anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, es sein könnte, dass Ihnen nicht alle Kurse aus dem Auslandssemester anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie an jeder Partneruniversität für jeden Kurs eine Note erhalten müssen, wenn Sie sich die Kurse an der HfP anerkennen lassen möchten. Leider dürfen wir keine Kurse, die nur mit “bestanden” bewertet sind, anerkennen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Riembauer unter international@gov.tum.de