Beirat, Senat und Leitung

Hochschulbeirat

Der Hochschulbeirat besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern:

  • zehn Mitglieder des Senats der Hochschule für Politik München
  • je ein Mitglied der Fraktionen des Bayerischen Landtags; dazu kommt je ein zusätzliches Mitglied derjenigen Fraktionen, die über mehr als 50 Abgeordnete verfügen
  • der:die Präsident:in der Technischen Universität München (ggf. vertreten durch ihre:n Kanzler:in) 
  • weitere Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis 

Der Hochschulbeirat beschließt im Einvernehmen mit dem:der Präsident:in der Technischen Universität München Änderungen der Grundordnung, wählt auf Vorschlag des:der Präsident:in der Technischen Universität München den:die Rektor:in und bestellt im Einvernehmen mit dem:der Kanzler:in der Technischen Universität München den:die Verwaltungsdirektor:in. Darüber hinaus beschließt er im Einvernehmen mit dem:der Präsident:in der Technischen Universität München über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten, den Haushalts- und Stellenplan sowie den Rechenschaftsbericht.

Mitglieder

  • N.N. (HfP/TUM)
  • Herr Robert Brannekämper, MdL
  • Prof. Dr. Tim Büthe (HfP/TUM)
  • Frau Dr. Anne Cyron, MdL
  • Frau Gülseren Demirel, MdL
  • Herr Christian Flisek, MdL
  • Herr Dr. Wolfgang Heubisch, MdL
  • Prof. Dr. Thomas F. Hofmann (Präsident der TUM)
  • Herr Harald Kühn, MdL
  • Prof. Dr. Ursula Münch
  • Katharina Neugebauer (Studierendenvertreterin der HfP)
  • N.N. (HfP/TUM)
  • Frau Kerstin Radler, MdL
  • Paula Rentzsch (Studierendenvertreterin der HfP)
  • Dr. Tobias Rommel (Vertreter der wiss. Mitarbeitenden der HfP)
  • Prof. Dr. Miranda Schreurs (HfP/TUM)
  • Florian Schmidt (Vertreter der sonst. Mitarbeitenden der HfP)
  • Prof. Dr. Janina Steinert (Frauenbeauftragte der HfP)
  • Dr. Katrin Suder
  • Prof. Dr. Yannis Theocharis (HfP/TUM)
  • Prof. Dr. Stefan Wurster (HfP/TUM)

Senat

Der Senat besteht aus insgesamt 11 Mitgliedern der Hochschule:

  • sechs Vertreter:innen der Professoren:innen
  • einer Vertreter:in der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen 
  • einer Vertreter:in der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen 
  • zwei Vertreter:innen der Studierenden
  • dem:der Frauenbeauftragte:n

Die Senatsmitglieder werden von den Mitgliedern der Hochschule gewählt. Der Senat beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften mit Ausnahme der Grundordnung. Er berät nach Maßgabe der von der Technischen Universität München erlassenen Prüfungsordnungen über das Lehrangebot und stellt es in Zusammenarbeit mit dem:der Rektor:in sicher. Darüber hinaus beschließt er in weiteren grundlegenden Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, für die ein anderes Organ nicht zuständig ist.

Mitglieder

  • N.N. (HfP/TUM)
  • Prof. Dr. Tim Büthe (HfP/TUM) (stellv. Vorsitzender)
  • N.N. (HfP/TUM)
  • Prof. Dr. Miranda Schreurs (HfP/TUM) (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Yannis Theocharis (HfP/TUM)
  • Prof. Dr. Stefan Wurster (HfP/TUM)
  • Katharina Neugebauer (Studierendenvertreterin)
  • Paula Rentzsch (Studierendenvertreterin)
  • Dr. Tobias Rommel (Vertreter der wiss. Mitarbeitenden)
  • Florian Schmidt (Vertreter der sonst. Mitarbeitenden)
  • Prof. Dr. Janina Steinert (Frauenbeauftragte)

Rektor:in

Prof. Dr. Urs Gasser ist seit dem 01. Oktober 2021 Rektor der Hochschule.

Er leitet und vertritt die Hochschule entsprechend den gesetzlichen Grundlagen. Er vertritt die Hochschule bei der Begründung von Dienstverhältnissen mit wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, unterbreitet Vorschläge für Satzungsänderungen und nimmt in sinngemäßer Anwendung des Bayerischen Hochschulgesetzes alle dort beschriebenen Befugnisse einer Hochschulleitung wahr. Beschlüsse des Senats über Satzungen bedürfen seines Einvernehmens.

Der:die Rektor:in wird vom Hochschulbeirat nach Anhörung der sonstigen Organe der Hochschule und im Einvernehmen mit dem:der Präsident:in der Technischen Universität München bestellt.

Verwaltungsdirektor:in

Dipl.-Verw.Wiss. Dorothea Wörner ist seit dem 15. November 2021 Verwaltungsdirektorin der Hochschule. 

Sie leitet die Verwaltung der Hochschule und ist die Beauftragte für den Haushalt im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Sie ist darüber hinaus die Dienstvorgesetzte des nicht-wissenschaftlichen Personals der Hochschule.

Der:die Verwaltungsdirektor:in wird auf Vorschlag des:der Rektor:in vom Hochschulbeirat im Einvernehmen mit dem:der Kanzler:in der Technischen Universität München bestellt.