Information zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 12. Mai 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. 

Ziel des HinSchG ist es, natürliche Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Straftaten oder Fehlverhalten erlangt haben und diese an eine gesetzlich vorgesehene Meldestelle melden oder offenlegen, bei berechtigter Meldung vor Repressalien zu schützen.

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wurde an der Hochschule für Politik München eine Meldestelle gemäß
§ 12 HinSchG eingerichtet.

Der Fachkundenachweis gemäß § 15 HinSchG wurde von den Bearbeiter:innen der Meldestelle erbracht.

Die anonyme Meldung eines Gesetzesverstoßes oder eines sonstigen Fehlverhaltens ist über diese Mail-Adresse möglich:

meldestelle_hfp@protonmail.com .

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Hier wird auch eine externe Meldestelle betrieben, an die Sie sich alternativ wenden können.