Organe

Der Hochschulbeirat besteht aus zwanzig Mitgliedern: Neben zehn Mitgliedern des Senats gehören ihm je ein Mitglied der Fraktionen des Bayerischen Landtags an sowie ein zusätzliches Mitglied derjenigen Fraktionen, die über mehr als 50 Abgeordnete verfügen. Die Technische Universität München wird durch ihren Präsidenten, im Vertretungsfall durch ihren Kanzler vertreten. Darüber hinaus gehören dem Hochschulbeirat weitere Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis an.
Der Hochschulbeirat beschließt im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Technischen Universität München Änderungen der Grundordnung, wählt auf Vorschlag des Präsidenten der Technischen Universität München den/die Rektor/-in und bestellt im Einvernehmen mit dem Kanzler der Technischen Universität München die Verwaltungsdirektorin. Darüber hinaus beschließt er im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Technischen Universität München über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten, den Haushalts- und Stellenplan sowie den Rechenschaftsbericht.
Mitglieder:
- Prof. Dr. Timm Betz (HfP/TUM)
- Herr Robert Brannekämper, MdL
- Prof. Dr. Tim Büthe (HfP/TUM)
- Johannes Boss (Studierendenvertreter der HfP)
- Frau Dr. Anne Cyron, MdL
- Frau Gülseren Demirel, MdL
- Herr Christian Flisek, MdL
- Herr Dr. Wolfgang Heubisch, MdL
- Prof. Dr. Thomas F. Hofmann (Präsident der TUM)
- Herr Harald Kühn, MdL
- Prof. Dr. Ursula Münch (Direktorin der Akademie für Politische Bildung Tutzing)
- Prof. Dr. Amy Pond (HfP/TUM)
- Frau Kerstin Radler, MdL
- Dr. Tobias Rommel (Vertreter der wiss. Mitarbeitenden der HfP)
- Sandra Rubner (Studierendenvertreterin der HfP)
- Prof. Dr. Miranda Schreurs (HfP/TUM)
- Florian Schmidt (Vertreter der sonst. Mitarbeitenden der HfP)
- Prof. Dr. Janina Steinert (Frauenbeauftragte der HfP)
- Prof. Dr. Yannis Theocharis (HfP/TUM)
- Prof. Dr. Stefan Wurster (HfP/TUM)
- N.N.
Der Senat setzt sich aus sechs gewählten Vertreter/-innen der Professoren/-innen der von der Technischen Universität München für die Hochschule für Politik München berufenen Professoren/-innen zusammen. Darüber hinaus gehören dem Senat gewählte Vertreter/-innen der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter/-innen der Hochschule für Politik München und gewählte Vertreter/-innen der Studierenden sowie die oder der Frauenbeauftragte der Hochschule für Politik München an.
Der Senat beschließt die von der HfP zu erlassenden Rechtsvorschriften mit Ausnahme der Grundordnung, berät über die Studienangebote und beschließt nach Maßgabe der von der Technischen Universität München erlassenen Prüfungsordnungen über das Lehrangebot, das er im Zusammenwirken mit dem/der Rektor/-in sicherstellt. Darüber hinaus beschließt er in weiteren in der Grundordnung zu regelnden Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, für die ein anderes Organ nicht zuständig ist.
Mitglieder:
- Prof. Dr. Timm Betz (HfP/TUM)
- Prof. Dr. Tim Büthe (HfP/TUM) (stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Amy Pond (HfP/TUM)
- Prof. Dr. Miranda Schreurs (HfP/TUM) (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Yannis Theocharis (HfP/TUM)
- Prof. Dr. Stefan Wurster (HfP/TUM)
- Johannes Boss (Studierendenvertreter)
- Sandra Rubner (Studierendenvertreterin)
- Dr. Tobias Rommel (Vertreter der wiss. Mitarbeitenden)
- Florian Schmidt (Vertreter der sonst. Mitarbeitenden)
- Prof. Dr. Janina Steinert (Frauenbeauftragte)
Herr Prof. Dr. Urs Gasser ist seit dem 01. Oktober 2021 als Rektor der Hochschule für Politik bestellt.
Er hat damit die Aufgabe, die Hochschule für Politik München entsprechend den Grundsätzen, die der Bayerische Landtag hierfür beschlossen hat, zu leiten und zu vertreten.
Er vertritt die Hochschule für Politik München bei der Begründung von Dienstverhältnissen mit wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen, unterbreitet Vorschläge für Satzungsänderungen und nimmt in sinngemäßer Anwendung des Bayerischen Hochschulgesetzes alle dort beschriebenen Befugnisse einer Hochschulleitung wahr. Beschlüsse des Senats über Satzungen bedürfen seines Einvernehmens.
Der Rektor wird vom Hochschulbeirat nach Anhörung der sonstigen Organe der Hochschule für Politik München und im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Technischen Universität München bestellt.
Frau Dipl.-Verw.Wiss. Dorothea Wörner ist seit 15. November 2021 Verwaltungsdirektorin der Hochschule für Politik München und damit die Beauftragte für den Haushalt der Hochschule für Politik im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Sie ist darüber hinaus die Dienstvorgesetzte der im Dienst der Hochschule für Politik München stehenden Arbeitnehmer/-innen, die keine wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen sind.
Die Verwaltungsdirektorin wird auf Vorschlag des Rektors vom Hochschulbeirat im Einvernehmen mit dem Kanzler der Technischen Universität München bestellt.
Gesetzliche Grundlagen der Hochschule für Politik München
Hier finden Sie die vom Landtag verabschiedeten Gesetzesgrundlagen für die Hochschule in ihrer aktuell gültigen Fassung.
Hochschule für Politik München - Gesetz (Stand Nov. 2021)
Hochschule für Politik München - Grundordnung (In Überarbeitung)