Wahlberechtigt für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat der Hochschule für Politik München (HfP) sind die Studierenden des Bachelor-, Masterstudiengangs und des Diplomstudiengangs als Mitglieder der HfP.
Wahlberechtigt für die Wahl der Vertreterin / des Vertreters der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Senat der Hochschule für Politik München (HfP) sind die Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der HfP.
Wahlberechtigt für die Wahl der Vertreterin / des Vertreters der sonstigen Mitarbeiter/innen im Senat der Hochschule für Politik München (HfP) sind die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der HfP.
Die Senatswahlen der HfP finden am 05.07.2018 statt. Wahlvorschläge können in der Zeit vom 01. bis zum 14. Mai 2018, 16.00 Uhr eingereicht werden.
Bei Beantragung bis zum 21. Juni 2018 werden Briefwahlunterlagen übersendet; bei persönlicher Beantragung bis zum 28. Juni 2018 werden die Briefwahlunterlagen übergeben. Weitere Informationen zur Senatswahl der HfP können Sie dem Wahlausschreiben entnehmen oder in der Studierenden-/Prüfungskanzlei erfragen.
TUM-Wahl - TUM School of Governance
Die Studierenden des Bachelor- und Masterstudiengangs sind zusätzlich Mitglieder der TUM School of Governance (GOV) und daher auch wahlberechtigt bei den Hochschulwahlen der TUM. Nähere Informationen zu den Wahlen der GOV sind für die Bachelor- und Masterstudierenden auf TUMonline einsehbar. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Wahlausschreiben.
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