Abgabetermine für wissenschaftliche Ausarbeitungen können von diesem Zeitraum abweichen.
Sie müssen sich selbständig in TUMonline für sämtliche Prüfungen (reguläre Prüfungen des 2. Semesters und Wiederholungs-/Nachholprüfungen aus dem 1. Semester) anmelden.
Nach dem 30.06.2017 ist keine Anmeldung in TUMonline möglich.
Hinweis für Vollzeitstudierende:
Bitte beachten Sie § 38 Abs. 2 FPSO: Sie müssen die Modulprüfungen „Mathematik für Politikwissenschaftler/-innen“ (6 Credits), „Methoden der empirischen Sozialforschung“ (6 Credits) sowie zwei weitere Module aus dem Bereich der politikwissenschaftlichen Grundlagen (im Umfang von jeweils 6 Credits) gemäß § 38 Abs. 2 FPSO bis zum Ende des 2. Semesters erfolgreich abgelegt haben.
Hinweis für Teilzeitstudierende:
Bitte beachten Sie §§ 50 Abs. 2 S. 1 und 51 Abs. 2 S. 3 FPSO: 1Aus den in der Anlage 1 (Modulkatalog) aufgeführten Modulprüfungen „Mathematik für Politikwissenschaftler/-innen“ (6 Credits), „Methoden der empirischen Sozialforschung“ (6 Credits) sowie zwei weitere Module aus dem Bereich der politikwissenschaftlichen Grundlagen gemäß Anlage 1 (im Umfang von jeweils 6 Credits) müssen bis zum Ende des 3. Semesters 24 Credits erfolgreich erbracht werden. 3Im Bachelor-Teilzeitstudiengang ist die Teilnahme an Modulen und den dazugehörigen Prüfungen gemäß Anlage 1 (Modulkatalog) je Semester auf maximal 25 Credits begrenzt.
