Nachdem die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ („Endlagerkommission“) zur Jahresmitte ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, wählte der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums nach Paragraf 8 des Standortauswahlgesetzes. Dazu hatten alle Fraktionen des Deutschen Bundestags Wahlvorschläge vorgelegt, die einstimmig angenommen wurden.
„Weltweit ist ein hoch politisierter Diskurs über die Frage der Endlagerung entstanden. In den allermeisten Ländern zeigt sich, dass rein technologisch gedachte Lösungsansätze zu kurz greifen und die erforderliche gesellschaftliche Akzeptanz für ein Endlager als breites Gesellschaftsprojekt verstanden werden muss. Dieses Gremium wird also nicht nur aufgrund seiner Zusammensetzung in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren dazu beitragen, einen Standort in der Bundesrepublik zur Endlagerung für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle zu finden, sondern auch versuchen, eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dabei gilt es darauf zu achten, dass der zukünftige Standort die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet“, so Prof. Miranda Schreurs.
Die Gründung dieses Gremiums war im sogenannten „Standortauswahlgesetz“ festgelegt worden um nach Abschluss der Arbeit der Endlager-Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur "gemeinwohlorientierten Begleitung" einzusetzen. Im Gesetz ist als zentrale Aufgabe des Gremiums die "vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens" festgeschrieben, wozu insbesondere die "Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung" gehört. Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Vorhabenträgers. In der sogenannten Brücken-Phase zwischen der Arbeit der Endlager-Kommission und dem beginnenden Standortauswahlverfahren sollen dem Gremium neun Mitglieder angehören, die vom Bundestagspräsidenten berufen werden.
Sechs Mitglieder sollen "gesellschaftlich hohes Ansehen genießen" und je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen werden. Zudem sollen dem Gremium zwei Bürger sowie ein Vertreter der "jungen Generation" angehören.
Gewählt worden sind Klaus Brunsmeier, Mitglied des Bundesvorstandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) sowie ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission; Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) sowie ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission; Dr. Monika Müller, Studienleiterin bei der Evangelischen Akademie Loccum; Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände; Prof. Dr. Miranda Schreurs vom Lehrstuhl für Environmental and Climate Policy an der Hochschule für Politik der Technischen Universität München sowie ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen; Prof. Dr. Klaus Töpfer, unter anderem ehemaliger Bundesumweltminister.
